InfoWeb - Das neue Antrags- und Verwaltungssystem für Veranstaltungen
 
 
Veranstalterkennung: Was ist neu?
  • Mit dem neuen Antrags- und Verwaltungssystem für Veranstaltungen (AVV) können Sie sich jederzeit über den Bearbeitungsstand Ihrer laufenden Anträge informieren.
  • Eine besonders schnelle und einfache Antragstellung ist durch das Kopieren bereits erfasster Anträge möglich.
  • Sie werden automatisch über jede Änderung im Bearbeitungsstand Ihrer Anträge per Email informiert.
  • Anerkennungs-/Veranstaltungsunterlagen wie das Anerkennungsschreiben, die Referenten- und Teilnehmerliste und die Teilnahmebescheinigung stehen direkt nach der Anerkennung durch das Sachgebiet Fortbildung der Ärztekammer Niedersachsen im System zum Ausdruck zur Verfügung.
  • Die elektronische Meldung von Teilnehmern an den EIV (Elektronischer Informationsverteiler) kann direkt aus dem System heraus erfolgen.
  • Kennwort:
     
     
     
    Sie haben noch keinen Zugang zum Antrags- und Verwaltungssystem (AVV) für Veranstaltungen? Um Ihnen als Veranstalter die Antragstellung von Fortbildungsveranstaltungen zu vereinfachen und die Verwaltung Ihrer Anträge komfortabel zu gestalten, bitten wir Sie um eine einmalige Registrierung.

    Wer oder was ist ein Veranstalter?
    Als Veranstalter betrachten wir hier die Institution beziehungsweise Einrichtung, beispielsweise das Krankenhaus, die Praxis, den Ärzteverein etc. und nicht die Person.

    Hier geht es zur

    Die Datenschutzerklärung der Ärztekammer Niedersachsen finden Sie online unter https://www.aekn.de/datenschutz